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Ihr Schornsteinfeger
Die Kernaufgaben unseres Unternehmens sind die Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Immissionsschutzes. Es ist für Sie wichtig zu wissen, dass es dafür unterschiedliche Arten von Tätigkeiten gibt:
1. Hoheitliche Tätigkeiten
Das umfasst beispielsweise die Durchführung der Feuerstättenschau und die Abnahme neuer Feuerstätten.
Der bBSF (Im Fall des Bezirks Lörrach 18 Patrick Beuck) muss die hoheitlichen Tätigkeiten bei Ihnen durchführen.
Feuerstättenschau
Die Feuerstättenschau muss 2 Mal in 7 Jahren durch den bBSF erfolgen. Es wird eine Inaugenscheinnahme aller Feuerungsanlagen im Gebäude durchgeführt und die Einhaltung der relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen kontrolliert.
Im Anschluss an die Feuerstättenschau werden Ihnen diverse Dokumente ausgestellt, unter Anderem der Feuerstättenbescheid.
Dieser Feuerstättenbescheid bildet die Grundlage für die Durchführung der freien Tätigkeiten.
Abnahmen
Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bin ich dazu verpflichtet, neue Feuerungsanlagen auf ihre Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit zu überprüfen – vor der Inbetriebnahme der Feuerstätte.
Um hierfür einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen soll diese Reihenfolge umgesetzt werden:
1. Planung der Installation und Absprache mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF)2. 10 Tage vor Beginn des Umbaus: Übermittlung des Formulars „TAF“ mit technischen Angaben über die Feuerungsanlage an bBSF
3. bBSF verfasst eine Stellungnahme zum geplanten Vorhaben
4. Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Stellungnahme umgesetzt
5. Nach Abschluss der Umsetzung muss eine Fertigmeldung an bBSF geschickt werden
6. bBSF führt die Abnahme durch
2. Freie Tätigkeiten
Umfasst beispielsweise die Abgaswegeüberprüfung der Gas- oder Ölheizung, die Immissionsschutzmessung sowie die Schornsteinreinigung.
Hierfür haben Sie als Eigentümer die Pflicht, die Durchführung der vom bBSF im Feuerstättenbescheid festgelegten Tätigkeiten fristgemäß durch einen Schornsteinfegerbetrieb zu veranlassen.
Diesen Schornsteinfegerbetrieb können Sie sich seit einigen Jahren aussuchen. Wichtig ist hierbei, dass die Tätigkeiten fristgemäß durchgeführt werden und, falls die Durchführung nicht durch den Betrieb des bBSFs erfolgen sollte, Sie rechtzeitig (14 Tage nach Durchführung) das ausgefüllte Formblatt als Nachweis für die Durchführung an den bBSF übermitteln.
Für den Fall, dass Sie gerne möchten, dass wir die freien Tätigkeiten bei Ihnen durchführen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.